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6 % Mehrwertsteuer auf Wohnungsbau in Portugal: Wer ist berechtigt und wie funktioniert es?

6 % Mehrwertsteuer auf Wohnungsbau in Portugal: Wer ist berechtigt und wie funktioniert es?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Portugal ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6 % für Neubau- und Sanierungsarbeiten im Wohnungsbau. Grundlage hierfür ist das Dekret Nr. 97/2026 vom 20. Mai, mit dem der Paragraph 2.42.1 in Liste I des Mehrwertsteuergesetzbuchs (CIVA) eingefügt wurde. Der Steuersatz gilt für Bauleistungen (empreitadas) im Bereich...

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Wann ist die IMI-Zahlung in Portugal fällig? Ein Leitfaden für ausländische Immobilieneigentümer

Wann ist die IMI-Zahlung in Portugal fällig? Ein Leitfaden für ausländische Immobilieneigentümer

Wenn Sie in Portugal eine Immobilie besitzen, ist die IMI-Steuer (Immobilienmarktsteuer) kurz gesagt: Sie wird für das vorangegangene Kalenderjahr berechnet. Die Jahresrechnung wird im Frühjahr ausgestellt und ist Ende Mai fällig, bei höheren Beträgen zusätzlich im August und November. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles im Detail…

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Portugals Wohnungssteuerpaket 2026: Was Immobilienkäufer, Vermieter und Expats wissen müssen

Portugals Wohnungssteuerpaket 2026: Was Immobilienkäufer, Vermieter und Expats wissen müssen

Das portugiesische Wohnungssteuerpaket 2026, in Kraft getreten durch Gesetzesdekret 97/2026 vom 20. Mai 2026, reformiert die Besteuerung von Wohnimmobilien in Portugal, einschließlich Madeira. Es erhöht die Grunderwerbsteuer für die meisten ausländischen Käufer, begünstigt langjährige Vermieter mit einer niedrigeren Einkommensteuer und…

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6 % Mehrwertsteuer auf Bauleistungen in Portugal: Rahmenbedingungen gemäß Gesetz 9-A/2026 und dem noch ausstehenden Durchführungsdekret.

6 % Mehrwertsteuer auf Bauleistungen in Portugal: Rahmenbedingungen gemäß Gesetz 9-A/2026 und dem noch ausstehenden Durchführungsdekret.

Portugals reduzierter Mehrwertsteuersatz von 6 % für den Wohnungsbau ist keine „noch ausstehende“ Regelung mehr. Mit der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 97/2026 (20. Mai) ist die Durchführungsverordnung, die das Gesetz Nr. 9-A/2026 (6. März) in Kraft setzt, nunmehr in Kraft.

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Die EU-Verordnung 2024/1028 über Kurzzeitvermietungen tritt am 20. Mai 2026 in Kraft: Was ändert sich für lokale Vermietungsplattformen und Vermieter?

Die EU-Verordnung 2024/1028 über Kurzzeitvermietungen tritt am 20. Mai 2026 in Kraft: Was ändert sich für lokale Vermietungsplattformen und Vermieter?

Die Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit der Vermietung von Kurzzeitunterkünften tritt am 20. Mai 2026 in Kraft. Die Verordnung schafft keine neue Lizenzpflicht…

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