Das Urteil des portugiesischen Verfassungsgerichts (Acórdão n.º 366/2026) hebt zwei spezifische Abschnitte der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auf, die den Sondersteuersatz von 20 % für Nichtansässige auf Einkommen der Kategorie B aus „hochwertigen Wirtschaftszweigen“ stützen.









