Portugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 19. Mai 2026 in Kraft tritt, verlängert die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf auf sieben Jahre für Staatsangehörige der CPLP und auf zehn Jahre für alle anderen Ausländer. Die Frist beginnt nun erst ab dem Datum des Inkrafttretens…









