Kurzübersicht: Gemäß Artikel 21(2)(f) und (g) des portugiesischen Mehrwertsteuergesetzes (CIVA) können Unternehmen die Vorsteuer auf Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb (voller Abzug, Anschaffungskosten bis zu 62,500 €) und Plug-in-Hybridantrieb (voller Abzug, bis zu 50,000 €) geltend machen.









