MIBC: Lizenzzeitraum verlängert

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MIBC: Lizenzzeitraum verlängert

by | Freitag, 24 Juli 2020 | Körperschaftssteuer, Investment

MIBC-Lizenzzeitraum verlängert

Der MIBC

Das Internationales Geschäftszentrum von Madeira (MIBC) ist eine Reihe von Steueranreizen, die seit den 80er Jahren mit dem Ziel gewährt werden, nach innen zu ziehen Investition nach Madeira, das als der effizienteste Mechanismus zur Modernisierung, Diversifizierung und Internationalisierung der regionalen Wirtschaft anerkannt ist.

Hauptsteuervorteile

  • Körperschaftsteuersatz von 5 %, anwendbar auf das steuerpflichtige Einkommen aus Gewinnen aus Geschäftstätigkeiten, die ausschließlich mit Gebietsfremden oder anderen Gesellschaften, die im Zuständigkeitsbereich des MIBC tätig sind, getätigt werden.
  • Zugang zum portugiesischen Teilnahmebefreiungsregime.
  • Nicht ansässige Einzel- und Unternehmensaktionäre von Madeiras IBC-Gesellschaften profitieren von einer vollständigen Befreiung von der Quellensteuer auf Dividendenüberweisungen der Madeira-Gesellschaften, sofern sie nicht in Rechtsordnungen ansässig sind, die auf der „schwarzen Liste“ Portugals aufgeführt sind. Darüber hinaus sind auch portugiesische Unternehmensaktionäre ausgenommen, wenn sie 10 aufeinanderfolgende Monate eine Beteiligung von mindestens 12 % halten.
  • Befreiung von Kapitalgewinnzahlungen an Aktionäre, die nicht in Ländern mit schwarzer Liste ansässig sind.
  • Keine Quellensteuer auf die weltweite Zahlung von Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungen.

Lizenzierung

Unternehmen, die von den oben genannten Steuervorteilen profitieren möchten, benötigen eine Lizenz von Sociedade de Desenvolvimento da Madeira die auf Antrag bei der Vizepräsidentschaft der Regionalregierung von Madeira beantragt wird. Unter dem aktuellen Regime konnten Lizenzen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Die Europäische Kommission hat jedoch den Lizenzzeitraum bis 2023 verlängert.

Es wird erwartet, dass die portugiesische Regierung in Kürze Gesetze über die Verlängerungsfrist erlässt.

Hintergrund der Verlängerungsfrist

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli die Geltungsdauer bestimmter Vorschriften über staatliche Beihilfen verlängert, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden. In diesem Zusammenhang und um den Auswirkungen der aktuellen Krise gebührend Rechnung zu tragen, hat die Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten , hat beschlossen, bestimmte gezielte Anpassungen der bestehenden Vorschriften vorzunehmen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf Unternehmen abzumildern.

Zu diesem Zweck hat die Kommission eine neue verabschiedet Rechtliches Änderung der Allgemeinen Blockfreistellungsverordnung (GBER) und der De-minimis Verordnung und a Kommunikation zur Änderung von sieben Leitlinien für staatliche Beihilfen und zur Verlängerung der Leitlinien, die andernfalls am 31. Dezember 2020 auslaufen würden.

Verlängerung der bestehenden Vorschriften für staatliche Beihilfen

Um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine mögliche künftige Aktualisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen im Kontext der laufenden „Fitness-Check„Ausübung und der laufenden Bewertung und künftigen Überprüfung bestimmter Vorschriften über staatliche Beihilfen, die in der jüngsten Europäischer Green Deal und Europäische Industriestrategie Mitteilungen hat die Kommission beschlossen, die Gültigkeit der folgenden Vorschriften über staatliche Beihilfen zu verlängern, die bis Ende 2020 auslaufen:

Verlängerung um drei Jahre (bis 2023):

-    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) – unter denen die Internationales Geschäftszentrum von Madeira (MIBC) geregelt ist.

-    De-minimis-Verordnung

-    Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten

Nach 2020

Es wird erwartet, dass die portugiesische Regierung zusammen mit der Regionalregierung von Madeira in Kürze mit den Verhandlungen über die 5. MIBC-Regelung beginnen wird, die auf private und unternehmerische Investoren anwendbar ist, die ihre Geschäfte verlagern oder in den MIBC-Rahmen eingliedern möchten.

MCS und sein multidisziplinäres Team verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Unterstützung internationaler Privat- und Unternehmensinvestoren bei der Gründung, Buchhaltung und Verwaltung von MIBC-lizenzierten Unternehmen. Zögere nicht zu kontaktieren Sie uns.

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