Steuermeldepflichten in Portugal

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Steuermeldepflichten in Portugal

by | Freitag, 30 August 2019 | Investment

Steuermeldepflichten in Portugal

Steuermeldepflichten in Madeira und Portugal sind eine ernste Angelegenheit für diejenigen, die ansässig sind, z Steuerzwecke, einschließlich derjenigen unter dem NHR (Nicht gewöhnlicher Einwohner) Status, können wir die folgende Warnung nicht genug betonen: Alle weltweiten Einkünfte müssen der portugiesischen Steuerbehörde gemeldet werden, zusammen mit den entsprechenden im Ausland gezahlten Steuern und ausländischen Bankkonten.

Einwohner und NHR-Statusinhaber sind daher verpflichtet, sich jährlich bei der zu melden Portugiesische Steuerbehörde das folgende Einkommen und seine Zuständigkeit Herkunfts:

  • Gehälter (Typ A Einkommen);
  • Geschäfts- oder Berufseinkommen (Einkommen vom Typ B);
  • Kapitaleinkommen (Einkommensart E);
  • Immobilieneinkommen (Einkommensart F);
  • Kapitalgewinne (Einkommen vom Typ G);
  • Renten (Einkommen vom Typ H); und
  • IBAN-Nummern von ausländischen (nicht-portugiesischen Bankkonten)

Zu den oben genannten anmeldepflichtigen Einkünften müssen gebietsansässige Steuerpflichtige auch die entsprechenden gezahlten Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge sowie die entsprechenden Rechtsordnungen angeben. Dies ermöglicht der portugiesischen Steuerbehörde, die Einkommensquellen zu analysieren und die Befreiungen im Rahmen des NHR-Systems zu beantragen, sofern rechtlich anwendbar.

Darüber hinaus enthalten die zwischen Portugal und anderen Ländern unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen eine Informationsaustauschklausel, die es beiden Parteien ermöglicht, sich gegenseitig über die in jedem Land gezahlten Einkommen und Steuern zu informieren. Die Meldung Ihres weltweiten Einkommens ermöglicht es der portugiesischen Steuerbehörde, die erklärten Steuern mit den ausländischen Informationen ihrer Kollegen zu überprüfen und stichprobenartig zu prüfen und von allen portugiesischen Steueransässigen eine wahrheitsgetreue Meldung zu verlangen.

Die Nichteinhaltung der portugiesischen Steuermeldepflichten als Steuerinländer kann strafrechtlich verfolgt werden.

Für weitere Informationen zu steuerlichen Meldepflichten, Auswirkungen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte unter management@mcs.pt.pt oder www.mcs.pt.

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