Ständiger Wohnsitz in Portugal

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Ständiger Wohnsitz in Portugal

by | Donnerstag, 2 Juni 2022 | Einwanderung

Unabhängig davon, ob Sie EU-/EWR-/Schweizer-Bürger oder Drittstaatsangehöriger sind, müssen ausländische Staatsangehörige, um einen dauerhaften Wohnsitz in Portugal (oder der Autonomen Region Madeira) zu erhalten, einen vorübergehenden Aufenthalt für fünf Jahre haben und sich nicht länger als aus dem portugiesischen Hoheitsgebiet entfernt haben sechs oder acht Monate pro Jahr (oder die Mindestaufenthaltsanforderungen gemäß der Goldenes Visum Programm). Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen portugiesischen Daueraufenthaltstitel zu erhalten, der für einen unbegrenzten Zeitraum ausgestellt wird, wobei alle fünf Jahre eine neue Karte ausgestellt wird.

Wie erhalte ich eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Portugal?

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Portugal erhalten möchten, müssen der portugiesischen Einwanderungs- und Grenzbehörde die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis, dass die Mindestaufenthaltsdauer eingehalten wurde;
  • Der Antragsteller besitzt seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis;
  • Während der letzten fünf Jahre seines Aufenthalts in Portugal wurde der Beschwerdeführer keiner Straftat (oder kumulativen Straftaten) für schuldig befunden, die mit mehr als einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann, selbst wenn er auf Bewährung ausgesetzt wurde;
  • Der Antragsteller verfügt über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt und Unterkunft in Portugal; und
  • Nachweis, dass die Investition des Goldenen Visums nicht veräußert wurde (falls man eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des besagten Visums erhalten hat);
  • Nachweis von Grundkenntnissen der portugiesischen Sprache durch Bestehen des vorgeschriebenen Sprachtests (A2-Niveau).

Ungeachtet dessen kann der ständige Wohnsitz widerrufen werden, wenn man mehr als zwei aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des portugiesischen Hoheitsgebiets verbringt. Daueraufenthaltsgenehmigungen werden durch Folgendes nicht berührt:

  • Vorübergehende Abwesenheiten (weniger als sechs Monate pro Jahr)
  • Längere Abwesenheiten wegen Wehrpflicht
  • Eine Abwesenheit von 12 aufeinanderfolgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Entbindung, schwere Krankheit, Arbeit, Berufsausbildung oder Auslandseinsatz.

EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige

Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist das Dokument, das das Recht auf Daueraufenthalt in Portugal formalisiert, und EU-/EWR-/Schweizer-Bürger und ihre Familienangehörigen können sie erst nach fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger Anwesenheit in Portugal beantragen.

Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Zulassung, dauerhaften Aufenthalt und Aufenthalt in Portugal.

Für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ist Folgendes erforderlich:

  • über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren rechtmäßig in Portugal gelebt haben;
  • Inhaber einer Bescheinigung über einen dauerhaften Wohnsitz;
  • Drei Fotos;
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (zusammen mit Fotokopien);
  • Falls sich Ihre Adresse geändert hat: Dokumentarischer Nachweis einer Adressänderung, wie z. B. eine von der örtlichen Gemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung, eine endgültige Kaufurkunde oder ein Immobilienleasingvertrag und eine Fotokopie davon.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

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