Langfristige Aufenthalts- und Aufenthaltsanforderungen

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Langfristige Aufenthalts- und Aufenthaltsanforderungen

by | Donnerstag, 20 Januar 2022 | Einwanderung

Langfristiger Bewohner

Das Gerichtshof der Europäischen Union hat über diejenigen entschieden, die Drittstaatsangehörige sind, die a langfristige Aufenthaltserlaubnis und ihre Aufenthaltserfordernisse in der EU.

Im Urteil des Gehäuse C-432/20, betreffend die Landeshauptmann von Wien gegen einen kasachischen Staatsangehörigen haben die europäischen Richter das ferste Deutung: „Außer im Missbrauchsfall genügt es, um den Verlust der Daueraufenthaltseigenschaft zu verhindern, wenn die betreffende Person während des Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten nach Beginn ihrer Abwesenheit anwesend ist das Hoheitsgebiet der Europäischen Union, auch wenn eine solche Anwesenheit insgesamt einige Tage nicht überschreitet.“

Das obige Urteil beruht darauf, dass die aktuelle Richtlinie sieht vor, dass die lange-Begriff Resident verliert diesen Status im Falle von 'Abwesenheit' aus dem Gebiet der Europäischen Union für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgende Monate.

Außerdem „tDer Gerichtshof stellt fest, dass diese Richtlinie versucht sicherzustellen, dass die Integration des dritten-Landesangehörige, die sind gesehenrechtmäßig und auf lange Sicht geführt-Begriffsbasis in den Mitgliedstaaten. Einmal lang-die Aufenthaltserlaubnis nach einer Dauer von mindestens erworben wurde 5 Jahre, 2 diese Staatsangehörigen haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie EU-Bürger unter anderem in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung, Sozialversicherung, Steuervorteile und Zugang zu Verfahren zur Wohnungsbeschaffung."

„Dieses Ziel unterstützt eine Interpretation dahingehend Drittstaatsangehörige, die aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats bereits nachgewiesen haben, dass sie sich in diesem Mitgliedstaat niedergelassen haben, steht es grundsätzlich wie EU-Bürgern frei, auch für längere Zeit außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats zu reisen und sich dort aufzuhalten Europäischen Union, ohne dass dies zum Verlust ihres Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter führt, sofern sie sich nicht für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten von diesem Hoheitsgebiet fernhalten.“

Die oben gewählte Auslegung ist besser geeignet, den Betroffenen ein angemessenes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

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