Wie lange kann ich als Nichtansässiger in Portugal bleiben?

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Wie lange kann ich als Nichtansässiger in Portugal bleiben?

by | Dienstag, 4 Oktober 2022 | Einwanderung

wie lange kann man als nichtansässiger in portugal bleiben

Als Nichtansässiger darf man sich in jedem europäischen Land aufhalten, das das Abkommen unterzeichnet hat Schengen-Abkommen für insgesamt 90 Tage von jeweils 180 Tagen. In Anbetracht der Tatsache, dass Portugal Teil dieses Abkommens ist, lautet die kurze Antwort auf die Frage, wie lange Sie als Nichtansässiger in Portugal bleiben können, 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen (Touristenlimit).

Das bedeutet, dass Sie sich ungefähr drei Monate innerhalb der Landesgrenzen aufhalten dürfen und dann in den folgenden drei Monaten (bis zum 181. Tag nach der ersten Einreise) auf eine erneute Einreise verzichten müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zeitraum überschritten werden kann und dass das spezifische Verfahren zur Verlängerung des Aufenthalts im Land je nach Nationalität des betreffenden Bürgers unterschiedlich sein wird.

Wie lange kann ich als Nichtansässiger in Portugal bleiben?

Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen

Der oben genannte Zeitraum gilt für die Dauer Ihres Aufenthalts in Portugal als Nichtansässiger – EU-Bürger sind berechtigt, sich ohne weitere Formalitäten bis zu 90 Tage in Portugal aufzuhalten, außer im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

EU/EFTA-Bürger als Nichtansässige benötigen bei einem Aufenthalt in Portugal von mehr als 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich aber bei der SEF anmelden.

Bei Drittstaatsangehörigen

Wenn Sie kein EU/EFTA-Bürger sind und wissen möchten, wie lange Sie sich als Nichtansässiger in Portugal aufhalten können, dürfen Sie sich gesetzlich für die oben genannten 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Portugal aufhalten.

Dieser 90-Tage-Zeitrahmen beginnt mit der Zählung der Minute, in der ein Ausländer zum ersten Mal in Schengen einreist, und die 90 Tage müssen nicht aufeinander folgen; sie wird als kumulativ behandelt.

Es spielt keine Rolle, ob dieser Zeitraum zwischen verschiedenen Ländern verbracht wurde, solange sie alle Teil des Schengen-Raums sind.

Darüber hinaus können Drittstaatsangehörige während der 90 Tage den Schengen-Raum verlassen und wieder betreten. Nach der zweiten Ausreise erlischt das Visum jedoch, es sei denn, der betreffende Bürger besitzt ein Visum für die mehrfache Einreise („MULT“ auf dem Aufkleber): Dieses Visum ermöglicht es einem Drittstaatsangehörigen, unbegrenzt in den Schengen-Raum einzureisen und ihn zu verlassen mal.

Falls Sie ein Drittstaatsangehöriger sind und sich für einen längeren Zeitraum (über 90 Tage) in Portugal aufhalten möchten, müssen Sie ein Aufenthaltsvisum beantragen.

Aufenthaltsvisa sind in verschiedenen Formen erhältlich, um Ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Für weitere Informationen zögern Sie bitte nicht kontaktieren Sie uns.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

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