Freiberuflich tätig und Steuern auf Madeira

Startseite | Einkommensteuer | Freiberuflich tätig und Steuern auf Madeira

Freiberuflich tätig und Steuern auf Madeira

by | Freitag, 10 Dezember 2021 | Einwanderung, Einkommensteuer

Freiberufliche Tätigkeit

Einkommensteuer

Freiberufler (oder digitale Nomaden), die für einen längeren Zeitraum von mehr als 183 Tagen umziehen möchten, unterliegen möglicherweise der portugiesischen Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Erkundung der Nicht gewöhnlicher Steueransässiger (NHR)-Route kann eine Option sein, die man in Betracht ziehen sollte, wenn man auf Madeira freiberuflich tätig sein möchte.

Im Allgemeinen sind Einkünfte aus ausländischen Quellen in Portugal im Rahmen des NHR-Systems von der Einkommensteuer befreit, sofern einige Anforderungen gemäß den Regelungen des Systems erfüllt sind. Darüber hinaus können portugiesische Einkünfte einer Abgeltungssteuer von 20 % unterliegen, wenn die vom digitalen Nomaden ausgeübte Tätigkeit als Tätigkeit mit hohem Mehrwert angesehen wird.

Einkommensteuer und Freiberufler

Nach portugiesischem Steuerrecht sind Einkünfte aus einer gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit und Einkünfte aus einem Einzelunternehmer (einschließlich wissenschaftlicher, künstlerischer oder technischer Dienstleistungen) oder aus geistigen Eigentumsrechten (sofern vom ursprünglichen Eigentümer erzielt) besteuert: im Rahmen einer vereinfachten Regelung oder auf der Grundlage der organisierten Konten des Steuerpflichtigen.

Die vereinfachte Regelung gilt nur für freiberufliche Steuerpflichtige, die im Vorjahr einen Umsatz oder ein Brutto-Geschäfts- und Berufseinkommen von weniger als 200,000 EUR (für 2020) erzielt haben, ohne sich für organisierte Konten entschieden zu haben. Gemäß dieser vereinfachten Regelung werden die oben genannten Einkünfte mit 75 % der Einkünfte aus geschäftlichen und freiberuflichen Dienstleistungen besteuert, die in der Tabelle gemäß Artikel 151 des PIT-Code aufgeführt sind. Als Anreiz für Steuerzahler, die der vereinfachten Regelung beitreten, wird der Koeffizient von 75 % um 50 % und 25 % in der Steuerperiode des Beginns der Tätigkeit und in der folgenden verringert. Der anwendbare Einkommensteuersatz kann progressiv (bis zu 48 %) oder pauschal bei 20 % (unter Bedingungen des NHR-Systems).

Der „Einkommensabzug“, der sich aus der Anwendung des Koeffizienten von 75 % ergibt, ist teilweise durch die Überprüfung der tatsächlich entstandenen und mit der Tätigkeit verbundenen Ausgaben und Gebühren bedingt.

Daher wird zu dem durch Anwendung der Koeffizienten ermittelten steuerpflichtigen Einkommen die positive Differenz zwischen 15 % des Bruttoeinkommens und der Summe der folgenden Beträge (27.360 EUR) hinzuaddiert:

  • 4,104 EUR oder, wenn höher, der Gesamtbetrag der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (in dem Teil, der 10 % des bezogenen Bruttoeinkommens nicht übersteigt).
  • Personalausgaben, Löhne oder Gehälter, die den portugiesischen Steuerbehörden mitgeteilt werden.
  • Vermietungen von Immobilien, die der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden, die durch die Ausstellung einer elektronischen Quittung oder einer spezifischen Erklärung mitgeteilt werden, deren Rechnungen und andere Dokumente an die portugiesischen Steuerbehörden übermittelt werden (wenn sie nur teilweise der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden, gelten nur 25 % der Gesamtsumme).
  • 1.5 % des steuerlichen Meldewertes der der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugeordneten Liegenschaften bzw. 4 % des steuerlichen Meldewertes der der Beherbergungs- oder Vermietungstätigkeit zugeordneten Liegenschaften (bei teilweiser Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit gelten nur 25% des Gesamtbetrages).
  • Sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit, die den portugiesischen Steuerbehörden ordnungsgemäß mitgeteilt wurden, nämlich Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, Strom, Wasser, Transport und Kommunikation, Mieten, Rechtsstreitigkeiten, Versicherungen, Leasingmieten, obligatorische Gebühren an professionelle Vereine und andere Organisationen, die berufliche Tätigkeiten vertreten, denen der Steuerpflichtige angehört, Reisen und Aufenthalte des Steuerpflichtigen und seiner Arbeitnehmer (bei einer nur teilweisen Zuordnung zur Tätigkeit werden nur 25 % des Gesamtbetrags berücksichtigt).
  • Einfuhren und innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

Zusätzlich zu dem oben genannten Abzugsbetrag kann auch der Betrag der gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, die 10 % des Bruttoeinkommens übersteigen und sich auf diese berufliche Tätigkeit beziehen, vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit abgezogen werden, wenn sie nicht für andere Zwecke abgezogen werden.

Der für Selbständige geltende Beitragssatz beträgt 21.4 %. Die monatliche Beitragsgrundlage für Selbständige entspricht 1/3 des in jedem Berichtszeitraum ermittelten maßgeblichen Entgelts und wirkt sich in diesem Monat und in den folgenden zwei Monaten aus. Zur Ermittlung des maßgeblichen Entgelts der Selbstständigen werden die Einkünfte der drei Monate vor dem Berichtsmonat herangezogen. Die entsprechende Vergütung entspricht 70 % der erbrachten Leistungen. Die für jeden Monat betrachtete Beitragsgrundlage ist maximal auf das 12-fache des Wertes der IAS (5,265.72 Euro, Wert 2020) begrenzt, dh die maximalen Beiträge pro Monat betragen 21.4 % x (12 IAS) = 1126.86 Euro.

Als Freiberufler oder Selbständiger ist unbedingt zu beachten, dass Sie in den ersten 12 Monaten ab Aufnahme Ihrer Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Die Sozialversicherungsbeiträge sind zwischen dem 10. und 20. des Monats zu entrichten, der auf den Monat folgt, auf den sie sich beziehen.

Mehrwertsteuer in Portugal ist von allen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 12,500 € an steuerpflichtigen Dienstleistungen zu entrichten. Die Mehrwertsteuer ist sieben Tage nach Ablauf der Berichtsfrist entweder vierteljährlich oder monatlich an die portugiesische Steuerbehörde zu entrichten.

Zu guter Letzt beachten Sie bitte, dass Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit über eine vom portugiesischen Finanzministerium zugelassene Rechnungssoftware ausgestellt werden müssen.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

Andere Beiträge

Unser Newsletter

Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein und erhalten Sie die neuesten Informationen über die Eintragung in Madeira (Portugal), Expat-Services und Schiffsregistrierung.

Hilfe benötigt?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt

Andere Beiträge

Möchten Sie mit uns sprechen?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.