Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
Als EU-Bürgererwerben Sie automatisch das Recht auf Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land, wenn Sie dort 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig gelebt haben. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie bedingungslos einen Daueraufenthaltstitel beantragen, der Ihr Aufenthaltsrecht in dem Land bestätigt, in dem Sie sich jetzt dauerhaft aufhalten. Dies unterscheidet sich von der in vielen Ländern obligatorischen Registrierungsbescheinigung. Das Daueraufenthaltsdokument ist nicht zwingend erforderlich. Bei Behördengängen oder Behördengängen kann es aber nützlich sein. Die Behörden müssen möglicherweise nicht mehr nachweisen, dass Sie eine Arbeit, ausreichende Mittel, eine Krankenversicherung usw. haben.
Beantragung eines ständigen Aufenthaltsdokuments
Um ein Dokument zu erhalten, das Ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt, müssen Sie nachweisen, dass Sie seit 5 Jahren legal im Land leben. Je nach Situation (Beschäftigter, Selbständiger, Arbeitsuchender, Rentner, Student) müssen Sie Ihrem Antrag unterschiedliche Nachweise beifügen. Dies könnte beinhalten:
- eine gültige Meldebescheinigung, die bei Ihrer Ankunft im Gastland ausgestellt wurde
- Beweise dafür, dass Sie auf dem Land gelebt haben, wie Stromrechnungen und Mietverträge
- Beweise wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Steuererklärungen, dass Sie gearbeitet, studiert, selbstständig, autark oder auf der Suche nach Arbeit waren
Die Behörden müssen den Daueraufenthaltstitel so schnell wie möglich ausstellen und dürfen Ihnen nicht mehr berechnen, als Staatsangehörige für ihren Personalausweis bezahlen. Ist dies nicht der Fall, können Sie unseren Assistance-Service in Anspruch nehmen. Das Dokument kann ohne jegliche Bedingung oder Anforderung automatisch verlängert werden. Die Gültigkeit kann jedoch je nach Ausstellungsland unterschiedlich sein.
Verlust des Daueraufenthaltsrechts
Sie können Ihr Recht auf Daueraufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre im Ausland leben.
Daueraufenthalt für Ihre EU-Familienangehörigen
Die gleichen Rechte gelten für Ihre EU-Familienangehörigen. Sie haben auch Anspruch auf ein Daueraufenthaltsdokument in dem Land, in dem sie sich rechtmäßig für einen ununterbrochenen Zeitraum von 5 Jahren bei Ihnen aufgehalten haben. Sollten Sie unsere Unterstützung bei der Beantragung einer Festanstellung anfordern Wohnsitz in Portugal Als EU-Bürger können Sie uns gerne unter kontaktieren management@mcs.pt ein Honorarangebot anfordern.
Miguel Pinto-Correia hat einen Master-Abschluss in International Economics and European Studies von der ISEG – Lisbon School of Economics & Management und einen Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften von der Nova School of Business and Economics. Er ist ständiges Mitglied des Ordens der Ökonomen (Ordem dos Economistas)… Lesen Sie weiter