Abzüge: Inhaber des NHR-Status verlieren Steuerabzüge

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Abzüge: Inhaber des NHR-Status verlieren Steuerabzüge

by | Freitag, 23 Dezember 2022 | Einkommensteuer

Steuerabzüge

Steuerzahler im Steuersystem für nicht gewöhnliche Einwohner (NHR), die sich für eine Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 20 % des IRS entscheiden, können Bildungs- oder Gesundheitsausgaben (Steuerabzüge) nicht verwenden, um die von ihnen zu zahlende Steuer zu senken.

Ein Steuerzahler, der seit 2017 den NHR-Status hat, erkundigte sich bei der Steuer- und Zollbehörde (AT) nach der Möglichkeit, steuerlich abzugsfähige Ausgaben für die IRS-Erhebung zu verwenden und gleichzeitig den NHR-Status zu haben.

Die Antwort von AT auf dieses verbindliche Auskunftsersuchen besagt, dass Ausgaben nur dann abgezogen werden können, wenn das deklarierte Einkommen des Steuerzahlers den allgemeinen und progressiven Sätzen der Steuer unterliegt. Aber in diesem Fall „wählte der Steuerzahler die autonome Besteuerung des Einkommens zu den Sondersätzen, die (…) vom Einkommensteuergesetzbuch (proportionale Sätze) vorgesehen sind, weil er im NHR-System registriert ist“, und die Steuer wurde unter Verwendung der berechnet Bestimmungen gemäß den NHR-Regeln, daher besteht kein Anspruch auf Abzüge von der Erhebung.

Das AT sagt, dass Steuerzahler nur dann, wenn die allgemeinen und progressiven IRS-Sätze zur Besteuerung des Einkommens verwendet werden, unter anderem Bildungs-, Gesundheits- und Wohnkosten verwenden können, um weniger Steuern zu zahlen. Wenn Sie sich für die Befreiungen nach NHR entscheiden, sind diese Ausgaben nicht abzugsfähig.

Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als rechtliche oder professionelle Beratung jeglicher Art gedacht und sollte auch nicht als solche ausgelegt werden. Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung bei den oben genannten Punkten benötigen, zögern Sie bitte nicht kontaktieren Sie uns.

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