US-Bürger und die NHR

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US-Bürger und die NHR

by | Donnerstag, 28 April 2022 | Einwanderung, Einkommensteuer

Das Portugiesisches Steuerschiedsgericht, organisiert im Administrative Arbitration Center ("Centro de Arbitragem Administrativa“) hat a ausgestellt wegweisende und wegweisende Entscheidung (Prozessor 684/2020-T) a in Bezug auf Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika (US), die zu Steuerzwecken in Portugal ansässig sind und von der Nicht gewöhnlicher Einwohner („NHR“) System, das Kapitalgewinne aus nicht portugiesischen Quellen aus Wertpapieren erzielt.

Gemäß der anwendbaren Regel des NHR-Regimes sind solche Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen aus Wertpapieren, die von NHRs erworben wurden (sowie alle anderen Kapitaleinkünfte oder -gewinne aus ausländischen Quellen) in Portugal von der Einkommensteuer befreit, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat steuerpflichtig sind Staat (keine effektive Besteuerung erforderlich) gemäß den Bestimmungen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Die große Mehrheit der portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen schließt die Möglichkeit aus, diese Einkünfte im anderen (ausländischen) Vertragsstaat zu besteuern, da die Doppelbesteuerungsabkommen dem Wohnsitzstaat des Verkäufers der Wertpapiere – in diesem Fall Portugal – ausschließliche Besteuerungsrechte einräumen . In den meisten Fällen werden solche Veräußerungsgewinne in Portugal pauschal mit 28 Prozent besteuert und sind nicht steuerfrei. Dies ist der Grund, warum viele Personen, die vom NHR-Programm profitieren und beträchtliche Finanzportfolios besitzen, vor dem Umzug nach Portugal eine Einkommensumstrukturierung erwogen haben.

Artikel 1(b) des Protokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und den Vereinigten Staaten enthält jedoch eine „Sparklausel“, nach der die Vereinigten Staaten ihre Bürger immer auf ihr globales Einkommen besteuern können. Das bedeutet, dass die besagte Klausel eine mögliche Besteuerung der Einkünfte in einem ausländischen Staat ermöglichte (selbst wenn dieser Staat nicht der Staat der Einkunftsquelle, sondern nur der Staat der Staatsangehörigkeit des Verkäufers war), was ihn für eine Befreiung nach dem Portugiesisches NHR-Regime.

In Anbetracht dessen reicht die „Sparklausel“ des Doppelbesteuerungsabkommens aus, um die NHR-Befreiung von der portugiesischen Einkommensteuer in einem Dreiecksfall von Kapitalgewinnen aus französischen Wertpapieren zu bestimmen, die von einem in Portugal ansässigen US-Staatsbürger stammen. Die portugiesische Steuer- und Zollbehörde vertrat in diesem Fall die gegenteilige Ansicht und behauptete, dass der „andere Vertragsstaat“, dessen qualifiziertes Einkommen für eine NHR-Befreiung qualifiziert sei, der Quellenstaat und nicht die Staatsangehörigkeit sein müsse, wodurch die Kapitalerträge aus den französischen Wertpapieren steuerpflichtig seien Portugal.

In der ersten bekannten Entscheidung zu diesem Thema (nach unserem besten Wissen) entschied das portugiesische Schiedsgericht, das aus einem Gremium von drei getrennt ausgewählten Schiedsrichtern bestand, vollständig zugunsten des klagenden Steuerzahlers.

Das Urteil ist noch anfechtbar, was bedeutet, dass aufgrund dessen kein Präzedenzfall geschaffen wurde. Aufgrund der Art der Entscheidung bindet sie die portugiesische Steuerbehörde nicht in vergleichbaren zukünftigen Fällen, die von anderen Steuerzahlern vorgebracht werden. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung des Gerichts sehr überzeugend, da sie ein überzeugendes Argument gegen die Besteuerung jeglicher Form von nicht-portugiesischen Kapitaleinkünften oder Gewinnen auf der Ebene von US-Bürgern mit Wohnsitz in Portugal und Begünstigten des NHR-Systems darstellt.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

Quelle: Centro de Arbitragem Administrativa

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