Firmengründungsverfahren in Portugal im Jahr 2022: Ein einfacher Leitfaden

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Firmengründungsverfahren in Portugal im Jahr 2022: Ein einfacher Leitfaden

by | Samstag, 12 September 2020 | Körperschaftssteuer, Investment, Einkommensteuer

Gesellschaftsgründungsverfahren in Portugal

Hier erfahren Sie mehr Firmengründungsverfahren in Portugal und auf der Insel Madeira.

„Portugals Geschichte umfasst Entdeckungen, Unternehmergeist, Kreativität und permanente Innovation. Portugal ist ein modernes, mondänes und zukunftsorientiertes Land. Überraschenderweise in der Lage, Tradition und Innovation in dem, was wir tun, zu vereinen. Ein einladendes Land voller Sonnenschein, atemberaubender Landschaften und einzigartiger Gastronomie. Das offene und multikulturelle Land kann die besten Erfahrungen und Kenntnisse sammeln, um Lösungen zu entwickeln, die globale Unternehmen voranbringen. Portugal, ein Land, das Sie überraschen wird.“

Eine Sache, die alle Investoren in Portugal überrascht, ist das Körperschaftsteuersystem, genauer gesagt das in der Autonomen Region Madeira verfügbare, wobei die Körperschaftssteuersätze je nach Unternehmenstätigkeit und Mitarbeitern zwischen 5 % und 14,7 % variieren können.

Firmengründungsverfahren in Portugal

Um ein Unternehmen in Portugal zu gründen, müssen im Allgemeinen die folgenden Schritte befolgt werden:

  1. Überprüfen Sie den Firmennamen und machen Sie eine Reservierung beim portugiesischen Handelsregister.
  2. Benennen Sie einen gesetzlichen Vertreter für das Unternehmen in Portugal.
  3. Entwurf der Satzung mit Angaben zu Eigentümern, Geschäftstätigkeiten etc.
  4. Eröffnen Sie ein Bankkonto für die Einzahlung des Stammkapitals.
  5. Beantragen Sie Lizenzen und Genehmigungen für die Aktivitäten des Unternehmens.
  6. Melden Sie sich für Steuerzwecke und Sozialabgaben in Portugal an.

Diejenigen, die eine Gesellschaft innerhalb der Gesellschaft gründen möchten MIBC – Internationales Geschäftszentrum von Madeira muss eine MIBC-Lizenz beantragen. Der Lizenzantrag (in portugiesischer Sprache einzureichen) muss eingereicht werden bei Sociedade de Desenvolvimento da Madeira, dem offiziellen Konzessionär der MIBC, in zweifacher Ausfertigung, adressiert an das Kabinett des Vizepräsidenten der Regionalregierung von Madeira im Namen einer bestehenden Gesellschaft in Portugal oder im Ausland oder einer zu gründenden Gesellschaft. Auch Zweigniederlassungen bestehender Unternehmen können lizenziert werden.

Alle relevanten Informationen über die vom Unternehmen auszuführende Tätigkeit müssen in den Lizenzantrag aufgenommen werden, und zwar:

  1. Firmenname und Adresse.
  2. Auszuführende Tätigkeit und jeweiliger NACE-Code (Europäische Nomenklatur der Wirtschaftstätigkeit).
  3. Der Gesamtwert der Investition.
  4. Angabe der Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze.

Im Falle eines erfolgreichen Antrags gilt die Lizenz zugunsten der Gesellschaft als erteilt, sobald der Antragsteller die Gründung und Registrierung einer solchen Gesellschaft nachweist. Alle Dokumente zur Unterstützung des Lizenzantrags müssen ordnungsgemäß ins Portugiesische übersetzt und legalisiert werden.

Arten von Unternehmen

Die meisten Anleger entscheiden sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade por quotas – LDA), bei der der Beitrag die Haftung begrenzt in die Hauptstadt. LDA-artige Gesellschaften müssen von mindestens zwei Gründern mit einem Mindeststammkapital von 2 EUR gegründet werden, obwohl es empfohlen wird, dass es mindestens 1000 EUR beträgt. Alle Gesellschafter müssen zum Kapital beitragen, und ihre Haftung ist auf diese Einlage beschränkt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch einen von der Hauptversammlung der Aktionäre ernannten Direktor gewährleistet.

Einzelinvestoren, die keinen Geschäftspartner haben, können sich für die Gründung einer Einzelaktionärsgesellschaft entscheiden (Sociedade unipessoal por quotes – Uni. LDA). Bei dieser Gesellschaftsform beträgt das Mindeststammkapital 1 EUR, empfohlen werden jedoch mindestens 1000 EUR. Die Einlage begrenzt die Haftung der LDA auf das Kapital.

SA-Gesellschaften und mindestens fünf Aktionären. Wie LDAs ist ihre Haftung auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Entscheiden sich die Investoren dagegen für die Gründung einer Aktiengesellschaft (Anonyme Gesellschaft – SA), die ein Mindeststammkapital von 50 000 EUR erfordert. Die Geschäftsführung dieser Gesellschaftsform wird von einem Vorstand gewährleistet, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird, die beide von der Hauptversammlung der Anteilseigner ernannt werden. Darüber hinaus sind SA-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

Andere Arten von Gesellschaften können nach dem portugiesischen Handelsgesetzbuch gegründet werden, wie beispielsweise Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften. Dennoch werden diese selten von Investoren und ihren Partnern ausgewählt.

Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als rechtliche oder professionelle Beratung jeglicher Art gedacht und sollte auch nicht als solche ausgelegt werden. Wenn Sie ein Unternehmen auf der Insel Madeira gründen möchten, zögern Sie bitte nicht kontaktieren Sie uns.

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