Befreiung von der portugiesischen Teilnahme

Startseite | Körperschaftssteuer | Befreiung von der portugiesischen Teilnahme

Befreiung von der portugiesischen Teilnahme

by | Mittwoch, 20 Mai 2020 | Körperschaftssteuer, Investment

Befreiung von der portugiesischen Teilnahme

Befreiung von der Teilnahme ist nach portugiesischem Recht eine Steuerbefreiung für von einer Tochtergesellschaft erhaltene Dividenden und etwaige Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung dieser Beteiligung.

Im Rahmen der Befreiung von der Beteiligung können Unternehmen weltweit steuereffizient Geschäfte machen und investieren und sogar vom niedrigsten Körperschaftssteuersatz Portugals unter dem Internationales Steuersystem von Madeira, wenn sie anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten als der einer reinen Holding nachgehen.

Dieser Beitrag von uns konzentriert sich auf die Beteiligungsfreistellungsregelung aus Sicht einer portugiesischen Holdinggesellschaft. Sollte die portugiesische Gesellschaft jedoch eine Tochtergesellschaft und keine Muttergesellschaft sein, gilt die gleiche Regelung weiterhin, unter den Bedingungen, die im EU-Recht und im Heimatland der Muttergesellschaft vorgesehen sind .

Nach der portugiesischen Beteiligungsbefreiung gilt dies für die folgenden Arten von Einkünften/Transaktionen:

  • Gewinne und Rücklagen an portugiesische Unternehmen verteilt ihrer Tochtergesellschaften nicht zu ihrem steuerpflichtigen Gewinn beitragen. Vorausgesetzt, diese stammen aus:
    • Der Steuerpflichtige hält direkt oder direkt und indirekt mindestens 10 % des Grundkapitals oder der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft.
    • Die Aktien werden für einen aufeinanderfolgenden Zeitraum von mindestens einem Jahr gehalten oder für diesen Zeitraum gehalten.
    • Der Steuerpflichtige fällt nicht unter das Steuertransparenzregime.
    • Die Tochtergesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Körperschaftsteuer befreit, einer in Artikel 2 der Richtlinie 2011/96/EU des Rates, oder eine der Körperschaftsteuer ähnliche Steuer mit einem gesetzlichen Satz, der nicht niedriger als 60 % des normalen Körperschaftsteuersatzes ist.
  • Kapitalverluste oder -gewinne die durch die Übertragung von Anteilen an diesen Gesellschaften zu Kosten in irgendeiner Form und unabhängig vom Prozentsatz der übertragenen Anteile entstehen, tragen nicht zu ihrem steuerpflichtigen Gewinn bei. Vorausgesetzt, dass die folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Transaktion erfüllt sind:
    • Die Aktien werden für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr gehalten.
    • Der Steuerpflichtige hält direkt oder direkt und indirekt mindestens 10 % des Grundkapitals oder der Stimmrechte an dem Unternehmen, von dem die Anteile übertragen werden.
    • Der Steuerpflichtige fällt nicht unter das Steuertransparenzregime (dh die Zurechnung von Gewinnen an natürliche oder juristische Personen, unabhängig von der effektiven Ausschüttung).
    • Das Unternehmen, von dem Anteile übertragen werden, ist nicht in einer Steueroase ansässig.
    • Die Vermögenswerte des Unternehmens, von dem die Anteile übertragen werden, bestehen weder direkt noch indirekt zu mehr als 50 % der in Portugal gelegenen und am oder nach dem 1. Januar 2014 erworbenen Immobilien (ausgenommen Immobilien, die einer landwirtschaftlichen, besteht nicht aus dem Kauf und Verkauf von Immobilien).
  • Von einer portugiesischen Betriebsstätte realisierte Gewinne, Rücklagen, Kapitalgewinne und -verluste kann auch von der Teilnahmebefreiung profitieren, sofern die portugiesische Betriebsstätte:
    • Ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen, das die Anforderungen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2011/96/EU des Rates erfüllt.
    • Ein im Europäischen Wirtschaftsraum ansässiges Unternehmen, das ähnlichen Verpflichtungen zur steuerlichen Zusammenarbeit unterliegt wie in der Europäischen Union, sofern das Unternehmen die Anforderungen erfüllt, die mit den in Artikel 2 der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vorgesehenen vergleichbar sind.
    • Ein Rechtsträger, der in einem Staat ansässig ist, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (außer wenn er in einer Steueroase ansässig ist), der den Austausch von Informationen vorsieht und in seinem Wohnsitzstaat einer Einkommensteuer ähnlich der portugiesischen Körperschaftssteuer unterliegt und nicht von dieser befreit ist Einkommensteuer, deren gesetzlicher Satz nicht unter 60 % des portugiesischen Standard-Körperschaftseinkommenssatzes liegt.

Wie bereits erwähnt, können Gewinne, Rücklagen und Kapitalgewinne oder -verluste aus solchen Rechtsordnungen nicht von der portugiesischen Ausnahmeregelung für Beteiligungen profitieren.

Nicht zuletzt stehen Unternehmen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Steuergutschriften für die wirtschaftliche und rechtliche Doppelbesteuerung zu, wenn sie nicht unter die Beteiligungsfreistellung fallen.

HINWEIS – Liste der aktuellen Steueroasen: Amerikanisch-Samoa, Liechtenstein, Andorra, Malediven, Anguilla, Marshallinseln, Antigua und Barbuda, Mauritius, Aruba, Monaco, Ascension Island, Monserrat, Bahamas, Nauru, Bahrain, Niederländische Antillen, Barbados, Nördliche Marianen, Belize, Niue Island, Bermuda, Norfolkinsel, Bolivien, andere pazifische Inseln, Britische Jungferninseln, Palau, Brunei, Panama, Kaimaninseln, Pitcairninsel, Kanalinseln, Porto Rico, Weihnachtsinsel, Katar, Cocos (Keeling), Queshm Island, Iran, Cookinseln , St. Helena, Costa Rica, St. Kitts und Nevis, Dschibuti, St. Lucia, Dominica, St. Pierre und Miquelon, Falklandinseln, Samoa, Fidschi, San Marino, Französisch-Polynesien, Seychellen, Gambia, Salomonen, Gibraltar, St. Vicente und die Grenadinen, Grenada, Sultanat Oman, Guam, Svalbard, Guyana, Eswatini, Honduras, Tokelau, SAR Hongkong (China), Trinidad und Tobago, Jamaika, Tristan da Cunha, Jordanien, Turks- und Caicosinseln, Königreich Tonga, Tuvalu, Kiribati, Vereinigte Arabische Emirate, Kuw ait, Amerikanische Jungferninseln, Labuan, Vanuatu, Libanon, Jemen, Liberia.

Dieser Artikel soll eine Einführung in das portugiesische Beteiligungsregime sein. Es sollte spezielle professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um seine Anwendung auf die jeweiligen Umstände zu analysieren.

MCS und sein Team verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Unterstützung internationaler Investoren und Expats in Portugal und in den autonomen Regionen Madeiras. Weitere Informationen zu unsere Dienstleistungen Bitte zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.

Andere Beiträge

Unser Newsletter

Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein und erhalten Sie die neuesten Informationen über die Eintragung in Madeira (Portugal), Expat-Services und Schiffsregistrierung.

Hilfe benötigt?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt

Andere Beiträge

Ist der Immobilienkauf in Portugal eine lukrative Investition?

Ist der Immobilienkauf in Portugal eine lukrative Investition?

Ist der Kauf einer Immobilie in Portugal eine gute Investition? Was Investitionen in Immobilien angeht, ist Portugal zu einem immer beliebter werdenden Ziel für einheimische und ausländische Investoren geworden. Der stabile Markt, die wettbewerbsfähigen Preise und die attraktiven Mietrenditen des Landes machen es zu einem...

Möchten Sie mit uns sprechen?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.