Nicht gewöhnlicher Einwohner Portugals, alles, was Sie im Jahr 2022 wissen müssen

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Nicht gewöhnlicher Einwohner Portugals, alles, was Sie im Jahr 2022 wissen müssen

by | Dienstag, 11 Januar 2022 | Einwanderung, Einkommensteuer

Nicht gewöhnlicher Aufenthaltsort Portugal

Das Nicht gewöhnlicher Einwohner (NHR) Portugal Programm ist eine besondere Steuerregelung für ausländische Einkünfte natürlicher Personen. Dieses Programm wurde speziell für Personen entwickelt, die ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen möchten. Personen, die Anspruch auf das Regime des nicht gewöhnlichen Aufenthalts (NHR) haben, haben den Status eines in Portugal steuerpflichtigen Wohnsitzes. Sie werden zu einem ermäßigten Satz besteuert (oder in einigen Fällen von der Besteuerung befreit). Der NHR-Status gilt für zehn aufeinanderfolgende und nicht verlängerbare Jahre, es sei denn, der Steuerpflichtige wird für fünf Jahre ein Steuerausländer, bevor er einen neuen Antrag an das System stellt.

Nicht gewöhnlicher Aufenthaltsort in Portugal: Anforderungen

Um sich für diese besondere Besteuerung zu qualifizieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In den letzten fünf Jahren nicht als in Portugal steuerpflichtig angesehen worden sein (möglicherweise sind eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz und ein Nachweis über die im Ausland gezahlten Steuern erforderlich).
  • Erwerb des portugiesischen Steuerwohnsitzes. Entweder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (aufeinanderfolgend oder nicht) in Portugal in einem Zeitraum von 12 Monaten, der im betreffenden Jahr beginnt oder endet; oder eine Wohnung zu einem beliebigen Zeitpunkt während der 12 Monate unter solchen Bedingungen zu besitzen, die die Absicht zulassen, diese als gewöhnlichen Wohnsitz zu halten und zu bewohnen.
    • Nicht-EU-/EWR-Bürger müssen bei der portugiesischen Botschaft/dem portugiesischen Konsulat ihres Wohnsitzlandes ein gültiges Visum beantragen, das sie zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf portugiesischem Hoheitsgebiet berechtigt. (zB a Goldenes Visum, eine Passives Einkommen Visum oder ein anderes Visum).
    • EU-/EWR-Bürger müssen eine Wohnsitzbescheinigung für EU-/EWR-Bürger beim Rathaus/Rathaus beantragen, das für ihre Steueradresse zuständig ist.
  • Beantragen Sie die Registrierung als nicht gewöhnlicher Steuerinländer bis zum 31. März des Jahres, das der Registrierung folgt (zB 2017 – Registrierung bis 31. März 2018).

Die Anerkennung des NHR-Status erfolgt nicht automatisch und erfordert einen formellen Antrag bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde Behörde. Darüber hinaus können bei einer stichprobenartigen Antragsprüfung Unterlagen zum Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in den letzten fünf Jahren (zB Steuerbescheinigungen und Nachweis der Steuerabrechnung im Ausland) verlangt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, solche Aufzeichnungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei sich zu haben.

 

Meldepflichten

Alle in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen müssen jährlich ihr weltweites Einkommen und ihre ausländischen Bankkonten den portugiesischen Steuer- und Zollbehörden melden. Personen, die als NHR gelten, sind von solchen Meldepflichten nicht ausgenommen. 

Die Nichteinhaltung der jährlichen Steuermeldepflichten kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Steuerbefreiungen

Ausländisches Einkommen

  • Steuerbefreiung auf Arbeitseinkommen wird gewährt, wenn das Einkommen steuerpflichtig im Quellenland, gemäß dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen, oder gelten als nicht aus portugiesischer Quelle stammend.
  • Pensionen unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 10 %. Sofern sie im Quellenland steuerpflichtig sind, kann eine Steuergutschrift nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen gelten.
  • Freelancer-Einkommen / Selbständiger Auftragnehmer aus Dienstleistungstätigkeiten mit hohem Mehrwert, wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Charakters, sind ebenfalls ausgenommen, wenn diese kann besteuert werden im Herkunftsland, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder, falls ein solches Abkommen nicht besteht, wenn die Einkünfte nicht als auf portugiesischem Hoheitsgebiet erzielt anzusehen sind.
  • Steuerbefreiung auf andere Arten von aus dem Ausland Einkommen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Mieten), Lizenzgebühren, Einkünfte aus geistigem Eigentum und Einkünfte aus Unternehmen) wenn diese kann besteuert werden im Herkunftsland aufgrund eines zwischen Portugal und dem jeweiligen Staat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens oder; wenn diese Arten Einkommen kann besteuert werden im Herkunftsstaat nach dem OECD-Modell des Steuerabkommens (ohne Steueroasen) in den Fällen, in denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

In Portugal erzieltes Einkommen

  • Arbeitseinkommen und geschäftliches oder berufliches Einkommen aus Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung werden pauschal mit 20 % besteuert.
  • Verbleibende Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit (die nicht als von hoher Wertschöpfung angesehen werden) und andere Einkünfte werden zusammengefasst und nach den allgemeinen Besteuerungsvorschriften besteuert.

Andere Einkommensarten

Alle anderen im Ausland erzielten Einkünfte (z Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung zwischen Portugal und dem Quellenstaat, falls vorhanden; oder falls es kein Abkommen gibt, wenden Sie den einseitigen Standard an, um die internationale rechtliche Doppelbesteuerung zu beseitigen.

 

Portugal ohne gewöhnlichen Wohnsitz: Arbeitsplätze mit hohem Mehrwert

  • General Manager und Executive Manager von Unternehmen
  • Direktoren der Verwaltungs- und Handelsdienste
  • Direktoren für Produktion und Spezialdienstleistungen
  • Hotel-, Restaurant-, Handels- und sonstige Dienstleistungsleiter
  • Experten in den Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwissenschaften und verwandten Techniken
  • Ärzte
  • Zahnärzte und Stomatologen
  • Universitäts- und Hochschullehrer
  • Experten für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
  • Autoren, Journalisten und Linguisten
  • Künstler der kreativen und darstellenden Künste
  • Mittlere naturwissenschaftliche und technische Techniker und Berufe
  • Techniker für Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Marktorientierte Landwirte und Facharbeiter in der Land- und Viehwirtschaft
  • Qualifizierte, marktorientierte Forst-, Fischerei- und Jagdarbeiter
  • Facharbeiter in Industrie, Bau und Handwerk, darunter Facharbeiter in Metallurgie, Metallverarbeitung, Lebensmittelverarbeitung, Holzverarbeitung, Bekleidung, Handwerk, Druckerei, Präzisionsinstrumentenbau, Juweliere, Handwerker, Elektroarbeiter und in der Elektronik.
  • Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montagearbeiter, nämlich Stationär- und Maschinenbediener

Die in die oben genannten beruflichen Tätigkeiten einbezogenen Arbeitnehmer müssen mindestens eine Qualifikation der Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens oder eine Stufe 35 der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens besitzen. Alternativ müssen sie über eine fünfjährige, ordnungsgemäß nachgewiesene Berufserfahrung verfügen.

Bitte beachten Sie, dass die obige Liste durch eine Ministerialverordnung des Finanzministers aktualisiert werden kann.

 

Spenden, Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Es gibt keine Vermögenssteuer.
  • Es gibt keine Erbschaftssteuer für Ehegatten, Nachkommen oder Vorfahren. Ansonsten gilt ein Satz von 10 %.
  • Es gibt keine Schenkungssteuer für Ehegatten, Nachkommen oder Vorfahren. Ansonsten gelten 10 % bzw. 10,8 % (bei Immobilien).

Angesichts des oben Gesagten ist es nicht verwunderlich, dass Insel Madeira, Portugal, zieht viele Expats an, die ein Leben unter der Sonne suchen, mit günstiger Besteuerung und unglaublicher Lebensqualität.

Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist weder als Rechtsberatung noch als professionelle Beratung jeglicher Art zu verstehen.

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