NHR Portugal – Der ultimative Steuervorteil für Expats

Startseite | Einkommensteuer | NHR Portugal – Der ultimative Steuervorteil für Expats

NHR Portugal – Der ultimative Steuervorteil für Expats

by | Montag, 25 Mai 2020 | Einkommensteuer

NHR Portugal – Der ultimative Steuervorteil für Expats

Der ultimative Steuervorteil für Expats ist ohne Zweifel der Steuersystem für nicht gewöhnliche Steuerinländer  (NHR) erteilt von Portugal (Insel Madeira eingeschlossen) für diejenigen, die in das Land umziehen (oder zurückkehren) möchten, unabhängig von ihrer Nationalität.

Was sind die ultimativen Steuervorteile für Expats?

Wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht als in Portugal steuerlich ansässig anerkannt wurden und sich entschieden haben, in Portugal steuerlich ansässig zu sein, können Sie den NHR-Status beantragen, der Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Eine einzigartige einkommensteuerliche Behandlung über einen Zeitraum von 10 Jahren, die die Möglichkeit beinhaltete, auf fast alle Einkünfte aus ausländischen Quellen eine 10-jährige Steuerbefreiung zu genießen;
  • Pauschalsatz von 20 % anstelle der normalen Steuersätze, die bis zu 48 % betragen können, für bestimmte portugiesische Einkünfte (aus Tätigkeiten mit hohem Mehrwert, wie durch Ministerialverordnung festgelegt, sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit).
  • Es ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich, obwohl man mit den Auswirkungen des steuerlichen Wohnsitzes in anderen Rechtsordnungen vorsichtig sein muss
  • Teil einer Whitelist-Steuerjurisdiktion innerhalb der Europäischen Union werden
  • Steuerbefreiung für Schenkungen oder Erbschaften an Familienmitglieder in „direkter Linie“ (Nachkommen und Vorfahren)
  • Keine Vermögenssteuer
  • Kostenlose Geldüberweisung nach Portugal

Um alle oben genannten Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss man das Recht haben, sich rechtmäßig (dh aus Einwanderungsperspektive) in Portugal aufzuhalten. Als solcher muss man zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder Portugiese, EU-Bürger und EU-Wirtschaftsraum-Bürger oder Inhaber eines Visums sein (zum Beispiel: der Goldenes Visum oder im Passives Einkommen Visum), die zum Aufenthalt im portugiesischen Hoheitsgebiet berechtigt.

Ungeachtet des Vorstehenden müssen EU-/EWR-Bürger eine EU-/EWR-Ansässigkeitsbescheinigung des für ihre steuerliche Wohnsitzadresse zuständigen Rathauses/Rathauses einholen, um die Einwanderungsbestimmungen für EU-/EWR-Bürger zu erfüllen. Die zur Erlangung solcher Bescheinigungen vorzulegenden Dokumente sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, jedoch laut Gesetz wie folgt:

  • Ein gültiger Personalausweis / Reisepass;
  • Eine schriftliche eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie in Portugal eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausüben; oder eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie über ausreichende Mittel für sich und Ihre Familie verfügen und krankenversichert sind, wenn dies auch für portugiesische Staatsbürger in Ihrem Herkunftsland gilt.

Sobald das Aufenthaltsrecht begründet ist, muss der NHR-Antragsteller aus steuerlicher Sicht lediglich eine gekaufte oder gemietete Wohnung in Portugal zum 31. Dezember dieses Jahres mit der Absicht haben, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben.

Einkommensbesteuerung nach dem NHR – Ausländische Einkünfte
  • Steuerbefreiung auf Arbeitseinkommen wird gewährt, wenn das Einkommen steuerpflichtig im Quellenland, in Übereinstimmung mit dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen, oder gelten als nicht aus portugiesischer Quelle stammend.
  • Pensionen unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 10 %. Sofern sie im Quellenland steuerpflichtig sind, wird gemäß dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuergutschrift gewährt.
  • Freelancer-Einkommen / Selbständiger Auftragnehmer aus Dienstleistungstätigkeiten mit hohem Mehrwert, wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Charakters, sind ebenfalls ausgenommen, wenn diese kann besteuert werden im Herkunftsland, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, oder, falls ein solches Abkommen nicht besteht, wenn die Einkünfte nicht als im portugiesischen Hoheitsgebiet erzielt anzusehen sind.
  • Steuerbefreiung auf andere Arten von aus dem Ausland Einkommen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Mieten), Lizenzgebühren, Einkünfte aus geistigem Eigentum und Einkünfte aus Unternehmen) wenn diese kann besteuert werden im Herkunftsland aufgrund eines zwischen Portugal und dem jeweiligen Staat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens oder; wenn diese Arten Einkommen kann besteuert werden im Herkunftsstaat nach dem OECD-Modell des Steuerabkommens (ohne Steueroasen) in den Fällen, in denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Liste der als Steueroasen geltenden Rechtsordnungen (dazu gehören einige Rechtsordnungen, mit denen Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat): Amerikanisch-Samoa, Liechtenstein, Andorra, Malediven, Anguilla, Marshallinseln, Antigua und Barbuda, Mauritius, Aruba, Monaco, Ascension Island, Monserrat, Bahamas, Nauru, Bahrain, ehemalige Niederländische Antillen, Barbados, Nördliche Marianen, Belize, Niue Island, Bermuda, Norfolkinsel, Bolivien, andere pazifische Inseln, Britische Jungferninseln, Palau, Brunei, Panama, Kaimaninseln, Pitcairninseln, Kanalinseln, Puerto Rico, Weihnachtsinseln, Katar, Cocos (Keeling), Queshm Island, Iran, Cookinseln, St. Helena, Costa Rica, St. Kitts und Nevis, Dschibuti, St. Lucia, Dominica, St. Peter und Miquelon, Falklandinseln , Samoa, Fidschi, San Marino, Französisch-Polynesien, Seychellen, Gambia, Salomonen, Gibraltar, St. Vincent und die Grenadinen Granada, Sultanat Oman, Guam, Spitzbergen, Guyana, Eswatini, Honduras, Toquelau, SAR Hongkong (China) T rinidad und Tobago, Jamaika, Tristan da Cunha, Jordanien, Turks- und Caicosinseln, Königreich Tonga, Tuvalu, Kiribati, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Amerikanische Jungferninseln, Labuan, Vanuatu, Libanon, Jemen, Liberia.

Einkommensbesteuerung nach dem NHR – portugiesisches Einkommen
  • Arbeitseinkommen und geschäftliches oder berufliches Einkommen aus Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung werden pauschal mit 20 % besteuert.
  • Die verbleibenden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit (die nicht als von hoher Wertschöpfung angesehen werden) und andere Einkünfte werden zusammengefasst und gemäß den allgemeinen Besteuerungsregeln besteuert.
Aktivitäten mit hohem Mehrwert
  • General Manager und Executive Manager des Unternehmens
  • Direktoren der Verwaltungs- und Handelsdienste
  • Direktoren für Produktion und Spezialdienstleistungen
  • Hotel-, Restaurant-, Handels- und sonstige Dienstleistungsleiter
  • Experten in den Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwissenschaften und verwandten Techniken
  • Ärzte
  • Zahnärzte und Stomatologen
  • Universitäts- und Hochschullehrer
  • Experten für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
  • Autoren, Journalisten und Linguisten
  • Künstler der kreativen und darstellenden Künste
  • Mittlere naturwissenschaftliche und technische Techniker und Berufe
  • Techniker für Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Marktorientierte Landwirte und Facharbeiter in der Land- und Viehwirtschaft
  • Qualifizierte, marktorientierte Forst-, Fischerei- und Jagdarbeiter
  • Fachkräfte in Industrie, Bau und Handwerk, darunter insbesondere Facharbeiter in den Bereichen Metallurgie, Metallverarbeitung, Lebensmittelverarbeitung, Holzverarbeitung, Bekleidung, Handwerk, Druckerei, Präzisionsinstrumentenbau, Juweliere, Handwerker, Elektroarbeiter und in der Elektronik.
  • Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montagearbeiter, nämlich Stationär- und Maschinenbediener

Bitte beachten Sie, dass die obige Liste durch eine Ministerialverordnung des Finanzministers aktualisiert wird.

Beauftragung eines Steuerberaters

Ungeachtet des Vorstehenden ist es wichtig, sich von einem angesehenen Steuerberater fachkundig beraten zu lassen, um nicht nur die portugiesische Bürokratie zu bewältigen, sondern auch die Anforderungen des Regimes und die damit verbundenen steuerlichen Meldepflichten vollständig zu erfüllen.

Wussten Sie, dass Portugal und damit Madeira Einkünfte aus mehr als 80 verschiedenen Gerichtsbarkeiten, einschließlich aller britischen Überseegebiete und Abhängigkeiten der britischen Krone, durch Besteuerung auf die schwarze Liste setzt und bestraft? Wussten Sie, dass das portugiesische Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt? Wussten Sie, dass möglicherweise nicht alle Rentenarten steuerfrei sind? Wussten Sie, dass Sie auch als NHR in Portugal Steuererklärungen abgeben müssen?

Die oben genannten kleinen Details können Kopfschmerzen bereiten, wenn Ihre Einkommensstruktur und Umzugstermine nicht rechtzeitig analysiert und gegebenenfalls angepasst werden, um die Regeln des NHR-Systems einzuhalten.

Beantragung des NHR-Status

Der erste Schritt in Bezug auf die NHR-Beantragung besteht darin, eine portugiesische Steueridentifikationsnummer (NIF) als Nichtansässiger in portugiesischem Hoheitsgebiet zu erhalten. Dazu müssen die Antragsteller den Wohnsitz im Ausland durch ein von der Regierung ausgestelltes Dokument nachweisen. Nicht-EU-Bürger müssen bei der Beantragung einer NIF ebenfalls einen Steuervertreter benennen.

Erst wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie eine NIF als Einwohner auf portugiesischem Gebiet beantragen. Die Änderung des Aufenthaltsstatus bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde kann nur durch Vorlage eines Aufenthaltsnachweises erfolgen, dh durch Vorlage einer vom portugiesischen Grenz- und Ausländerdienst (SEF) ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungskarte oder einer ausgestellten EU/EWR-Bürgerbescheinigung durch das für die Wohnanschrift des Antragstellers zuständige Rathaus. Darüber hinaus kann auch ein Nachweis über den Kauf einer Immobilie oder des Mietvertrages (kurzfristige touristische Vermietungen werden nicht akzeptiert) verlangt werden.

Bei einer Änderung des Aufenthaltsstatus von einem Nichtansässigen zu einem Ansässigen können Sie für steuerliche Zwecke bis zum 31. März den NHR-Status beantragenst des Folgejahres. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie einen Steuervertreter bestellt haben, diesen jetzt abberufen müssen.

Um den NHR-Status zu beantragen, müssen Sie zunächst ein Passwort für den Zugang zur Website der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde beantragen, über die der Antrag von Ihrem Steuerberater eingereicht wird. Eventuelle stichprobenartige Prüfungen des genannten Antrags werden auf der Website des Finanzamts angezeigt und sollten auch dort beantwortet werden.

Auktor Miguel Pinto-Correia

MCS und sein Team hat mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Unterstützung von Firmen- und Privatkunden, die nach Madeira umziehen möchten. Für weitere Informationen zu unsere Dienstleistungen bitte zögere nicht kontaktieren Sie uns.

Andere Beiträge

Unser Newsletter

Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein und erhalten Sie die neuesten Informationen über die Eintragung in Madeira (Portugal), Expat-Services und Schiffsregistrierung.

Hilfe benötigt?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt

Andere Beiträge

Ist der Immobilienkauf in Portugal eine lukrative Investition?

Ist der Immobilienkauf in Portugal eine lukrative Investition?

Ist der Kauf einer Immobilie in Portugal eine gute Investition? Was Investitionen in Immobilien angeht, ist Portugal zu einem immer beliebter werdenden Ziel für einheimische und ausländische Investoren geworden. Der stabile Markt, die wettbewerbsfähigen Preise und die attraktiven Mietrenditen des Landes machen es zu einem...

Möchten Sie mit uns sprechen?

Sollten Sie Fragen zu uns und unseren Leistungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.