Gründung einer Holdinggesellschaft in Portugal

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Gründung einer Holdinggesellschaft in Portugal

by | Freitag, 21 Oktober 2022 | Körperschaftssteuer, Investment

Holdinggesellschaft

Portugal könnte das letzte Land sein, das bei der Gründung einer Holdinggesellschaft in Betracht gezogen wird. Wie zahlreiche Nationen bietet Portugal jedoch auch Steueranreize für das Halten von Unternehmen in ihren Steuersystemen. Der Zweck besteht darin, die Doppelbesteuerung der normalerweise von diesen Unternehmen erzielten Einnahmen zu minimieren und internationale Investitionen zu fördern.

Nach geltendem Steuerrecht ist die Gründung einer Holdinggesellschaft (rein, dh Halten von Beteiligungen, oder gemischt, dh Halten von Beteiligungen und Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit) in Portugal mit den folgenden Steuervorteilen verbunden.

Befreiung von Beteiligungen an Holdinggesellschaften

Portugiesische Beteiligungen

Die Beteiligungsbefreiung gilt für portugiesische Unternehmen gemäß der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 (neueste in portugiesisches Steuerrecht umgesetzte Rechtsfassung). Im Rahmen dieser Regelung unterliegen Dividenden, die portugiesische Unternehmen aus der Europäischen Union (und dem Europäischen Wirtschaftsraum) erhalten, einem vollständigen Ausschluss; Das bedeutet, dass die Holdinggesellschaft dies tun kann ihre Dividenden abziehen, die sie erhalten, wenn sie ihr steuerpflichtiges Einkommen berechnen), sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Holdinggesellschaft muss mindestens 10 % der Anteile (Kapital oder Stimmrechte) an der Tochtergesellschaft halten.
  • Die Aktien werden für mindestens ein Jahr gehalten (bzw. für diesen Zeitraum beibehalten).
  • Die Steuertransparenzregelung gilt nicht für die Holdinggesellschaft.
  • Die Tochtergesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer (CIT), einer in Artikel 2 der EU-Mutter-/Tochterrichtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) genannten Einkommensteuer oder einer der Körperschaftsteuer ähnlichen Steuer mit gesetzlichem Satz und ist nicht davon befreit das ist nicht weniger als 60 % des CIT-Standardsatzes.
  • Die Tochtergesellschaft ist nicht ansässig in a Gerichtsbarkeit auf der schwarzen Liste
    • Portugal setzt Gerichtsbarkeiten, mit denen es ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat, auf eine schwarze Liste.

Nicht-portugiesische Beteiligungen

Die vorstehenden Regeln gelten auch für die Ausschüttung von Dividenden an eine portugiesische Holding aus:

  • Eine in der EU ansässige juristische Person erfüllt die in Artikel 2 der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie festgelegten Standards.
  • Eine im EWR ansässige juristische Person, die den Verantwortlichkeiten für die steuerliche Zusammenarbeit unterliegt, die denen entsprechen, die innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurden.
    • Vorausgesetzt, das Unternehmen erfüllt Bedingungen, die mit den in Artikel 2 der EU-Mutter-/Tochterrichtlinie beschriebenen vergleichbar sind.
  • Rechtsträger, der in einem Staat ansässig ist, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (sofern er nicht in einem Land auf der schwarzen Liste ansässig ist), das den Informationsaustausch vorsieht und einer ähnlichen Einkommenssteuer wie der portugiesischen CIT in seinem Wohnsitzstaat unterliegt und nicht davon befreit ist.

Gemäß den oben genannten Regeln tragen Kapitalverluste oder -gewinne aufgrund der Übertragung von Anteilen an diesen Unternehmen nicht zu deren steuerpflichtigem Gewinn bei.

Steuergutschriften

Neben der oben genannten Befreiung von der Beteiligung können auch ausländische Dividenden (unabhängig von ihrer Quelle) von Steuergutschriften profitieren. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Beteiligungsfreistellung nicht für die Tochtergesellschaften der Holding gilt.

Um von diesen Steuergutschriften profitieren zu können, muss die Muttergesellschaft die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Holdinggesellschaft muss mindestens 10 % der Anteile (Kapital oder Stimmrechte) an der Tochtergesellschaft halten.
  • Die Aktien werden für mindestens ein Jahr gehalten (bzw. für diesen Zeitraum beibehalten).
  • Die Tochtergesellschaft ist nicht in einem Land auf der schwarzen Liste ansässig.

Die obige Option ist eine einseitige Steuergutschrift für internationale wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die einseitige Steuergutschrift für die ausländische Doppelbesteuerung, nämlich die quellenabzugsfähige Einkommensteuer, zu nutzen.

Insel Madeira: Exklusive Steuervorteile

Holdinggesellschaften, die innerhalb der Internationales Geschäftszentrum von Madeira (MIBC), Portugal, eine von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Regelung mit garantierten Steuervorteilen bis 2027, profitieren von zusätzlichen Steueranreizen.

Körperschaftsteuersatz der Holdinggesellschaft

  • Steuersatz von 5 % (2015-2027) auf nicht steuerbefreite Einkünfte aus Beteiligungen, deren Haupttätigkeit in der Verwaltung von Beteiligungen nichtfinanzieller Art besteht.
  • 14,7 % Steuersatz auf sonstige Einkünfte

Gewinne oder Dividenden

Privatpersonen, die Anteilseigner von Madeira-Unternehmen sind, sind, solange sie nicht ansässig sind (mit Ausnahme von Gerichtsbarkeiten auf der schwarzen Liste), von der Steuer auf Gewinne befreit, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Abschreibung von Anteilen ohne Kapitalherabsetzung, sofern diese Gewinne aus Einkommen stammen Gegenstand zur ermäßigten Körperschaftsteuer.

Angenommen, die Aktionäre wohnen in Portugal. In diesem Fall sind auch Gewinnausschüttungen/Rücklagen der Madeira-Gesellschaft von Steuern (Quellensteuer) im Rahmen der oben genannten Beteiligungsbefreiungsregelung befreit.

Interessen, Lizenzgebühren und Dienstleistungen

Anteilseigner von Madeira-Unternehmen sind, solange sie nicht in Portugal oder in auf der schwarzen Liste stehenden Gerichtsbarkeiten ansässig sind, ebenfalls von der Steuer auf die Zahlung von Einkünften aus Zinsen oder anderen Formen befreit
der Vergütung von Gesellschafterdarlehen, Zuwendungen oder Kapitalvorschüssen, die sie der Gesellschaft gewährt haben.

Darüber hinaus gibt es keine Quellensteuer auf die weltweite Zahlung von Lizenzgebühren und Dienstleistungen.

Kapitalgewinn

Gebietsfremde (mit Ausnahme derjenigen in Rechtsordnungen auf der schwarzen Liste), die Kapitalgewinne durch den Verkauf einer Beteiligung an einem Unternehmen auf Madeira erzielen, sind von der Besteuerung befreit, wenn das Hauptvermögen des Unternehmens keine Immobilien auf portugiesischem Hoheitsgebiet umfasst.

Gemäß den oben genannten Bedingungen für eine Beteiligungsbefreiung sind Kapitalgewinne, die ein Madeira-Unternehmen durch den Verkauf seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen erzielt, steuerfrei.

MIBC-Anforderungen an wirtschaftliche Substanzen

Um sich für die Steuerermäßigungen zu qualifizieren, müssen im MIBC eingetragene Unternehmen eine der folgenden vordefinierten Anforderungen erfüllen:

  • Erstellung von eins bis fünf Vollzeitstelle(n) (Die Stellenausschreibungen müssen in den ersten sechs Betriebsmonaten von steuerlich ansässigen Einwohnern Madeiras ausgefüllt werden, unabhängig von ihrer Nationalität) und eine Mindestinvestition von 75.000 € in den Erwerb von materiellen oder immateriellen Sachanlagen tätigen die ersten zwei Betriebsjahre; or
  • Schaffung von sechs oder mehr Vollzeit-Stellen (die Stellen müssen aus steuerlichen Gründen von Einwohnern der Insel Madeira besetzt werden, unabhängig von ihrer Nationalität) in den ersten sechs Monaten der Tätigkeit.

Stellenanzeigen

Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit des MIBC-Konzessionsunternehmens darf ausschließlich von den oben genannten Mitarbeitern ausgeübt werden. Sie gelten aus einwanderungs- und steuerrechtlicher Sicht als Einwohner der Autonomen Region.

Anlage in Vermögenswerte

Was die Investition in materielle oder immaterielle Sachanlagen anbelangt: Diese Investition muss in Vermögenswerten realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des MIBC befinden oder erhalten, innerhalb des MIBC verwendet werden und die für die Durchführung der im Geltungsbereich durchgeführten Geschäftstätigkeiten erforderlich sind die MIBC.

Darüber hinaus müssen die erworbenen Vermögenswerte während der gesamten Zeit, in der sie diesen Status genießt, oder während ihrer Nutzungsdauer, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, ohne Übertragung im MIBC verbleiben. Solche Vermögenswerte dürfen auch nicht an Dritte zu deren Nutzung vermietet oder abgetreten werden, es sei denn, der Unternehmenszweck oder die Geschäftstätigkeit der MIBC ist eine solche Verpachtung oder Abtretung, und immer vorausgesetzt, dass keine direkte oder indirekte Verbindung mit dem Pächter oder Erwerber der besagten Immobilie besteht .

Es wird davon ausgegangen, dass dieses Erfordernis nicht verletzt wird, wenn die Güter übertragen werden und der erzielte Geldbetrag innerhalb eines Jahres zu denselben Bedingungen in neues Anlagevermögen reinvestiert wird. Bei gebrauchten Vermögenswerten dürfen diese zuvor nicht für eine MIBC-Investition eines anderen Unternehmens beantragt worden sein.

Die oben genannten Anforderungen basieren auf den aktuellen MIBC-Vorschriften, Empfehlungen der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde und Best Practices. Aufgrund des beihilferechtlichen Charakters der Regelung können im Falle einer Prüfung unterschiedliche Auslegungen durch die Europäische Kommission gelten.

Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als rechtliche oder professionelle Beratung jeglicher Art gedacht und sollte auch nicht als solche ausgelegt werden. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht kontaktieren Sie uns.

 

 

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