Anreise nach Madeira inmitten von COVID-19

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Anreise nach Madeira inmitten von COVID-19

by | Dienstag, 30 Juni 2020 | Investment

Anreise nach Madeira inmitten von COVID-19

Die Regierung der Autonomen Region Madeira (RAM) hat in Bezug auf den Standardisierungsplan für die Zugänglichkeit der Luft Folgendes festgelegt: ab 1. Juli in Kraft, in Bezug auf Reisende zu den Flughäfen von Madeira und Porto Santo:

  1. Ausfüllen und Absenden des epidemiologischen Gutachtens
    Umfrage auf Portugiesisch: http://apps.iasaude.pt/s-alerta/questionarios/viagem/questionario.cfm?l=PT
    Umfrage in anderen Fremdsprachen: http://apps.iasaude.pt/s-alerta/questionarios/viagem/

Alle Passagiere müssen das Formular der regionalen Gesundheitsbehörde (IASAÚDE) ausfüllen.

Das Formular sollte vor Reiseantritt zwischen 48 und 12 Stunden vor Abflug ausgefüllt werden.

Die Umfrage ist auf der Website der regionalen Gesundheitsbehörde verfügbar und wird auch über die Websites der Fluggesellschaften zugänglich sein, die damit einverstanden sind.

Alternativ kann das Ausfüllen der Umfrage in Papierform bei der Ankunft an den Flughäfen in der Autonomen Region Madeira erfolgen.

  1. Thermisches Screening

Alle Passagiere, die auf Flughäfen in der Autonomen Region Madeira gelandet sind, werden einem thermischen Screening unterzogen, auch wenn sie einen negativen Test auf die COVID-19-Krankheit aufweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Landung in von nationalen oder internationalen Behörden zertifizierten Labors durchgeführt wird.

  1. COVID-19-Krankheitstest

Jeder Reisende, der auf den Flughäfen der Autonomen Region Madeira von Bord geht, ist verpflichtet, alternativ und unter Aufsicht und Anleitung der zuständigen Gesundheitsbehörden die in einem der folgenden Absätze festgelegten Bestimmungen zu erfüllen:

  1. a) Nachweis der Durchführung eines PCR-Tests zum Screening auf SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis, sofern dieser innerhalb von maximal 72 Stunden vor der Ausschiffung durchgeführt wird;
  2. b) Durchführung eines vom Gesundheitsamt durchzuführenden PCR-Screening-Tests auf SARS-CoV-2 durch Entnahme biologischer Proben bei der Ankunft und Aufenthalt in Isolation in der jeweiligen Wohnung oder im vorgesehenen Beherbergungsbetrieb, bis ein negatives Testergebnis erhalten.
  3. c) freiwillige Isolation für 14 Tage bei Ihnen zu Hause oder in der Unterkunftseinrichtung durchführen, in der Sie untergebracht sind, und wenn die Unterbringungszeit weniger als 14 Tage beträgt, dauert die Unterbringung die Dauer der Unterbringungszeit.
  4. d) Rückkehr zum Ausgangsort oder zu einem anderen Bestimmungsort außerhalb des Hoheitsgebiets der Autonomen Region Madeira, wobei bis zum Zeitpunkt des Fluges die Isolation zu Hause oder in der Unterkunftseinrichtung, in der untergebracht wird, erfüllt wird.

3.1. Die für die Zwecke der Absätze a) und b) in Betracht gezogenen PCR-Screening-Tests für SARS-CoV-2 sind diejenigen, die von nationalen Behörden zertifiziert und von internationalen Gesundheitsbehörden, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden (WER);

3.2. Die in dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, entstehenden finanziellen Kosten trägt in den Fällen der Ziffern b) und c) allein der Reisende.
Kriterien für die Einreichung zum SARS-CoV2-Test im Kindes- und Jugendalter:

  • Kinder ab 12 Jahren, vorbehaltlich der vorherigen Entscheidung der Gesundheitsbehörden;
  • Kinder mit Verdachtskriterien für die COVID-19-Krankheit;
  • Kinder, deren Familienangehörige oder Begleiter Verdachtsfälle sind;
  • Andere von den Gesundheitsbehörden validierte Situationen.
  1. Netzwerk Performance

Alle Passagiere werden durch eine APP (mobile Anwendung) „Madeira Safe to Discover“ der regionalen Gesundheitsbehörde, der freiwilligen, aber empfohlenen Verwendung oder per Telefonkontakt.

  1. Positives Testergebnis für COVID-19-Erkrankung

Obligatorische Unterbringung, ggf. zwangsweise, für die Dauer von 14 Tagen, in einer Gesundheitseinrichtung, in der jeweiligen Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb, auf Beschluss der zuständigen Gesundheitsbehörden:

a) Für Patienten mit COVID-19 und solche, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind;

b) Für Bürger, für die die Gesundheitsbehörde oder andere Angehörige der Gesundheitsberufe eine aktive Überwachung festgelegt haben.

  1. Repatriierung

Die Regierung der Autonomen Region Madeira arbeitet mit allen beteiligten diplomatischen Behörden und Betreibern zusammen.

Alle Kosten im Zusammenhang mit Rückführungen müssen durch die Reiseversicherung der Passagiere gedeckt werden.

Reisende zwischen Madeira und Porto Santo unterliegen derzeit keiner Kontrolle durch die Gesundheitsbehörden.

Die Regionalregierung von Madeira, über das Regionalsekretariat für Tourismus und Kultur, und das Madeira Promotion Bureau arbeiten Seite an Seite mit allen Interessengruppen, um die Destination wiederzubeleben. Unsere Teams stehen jederzeit für den Informationsaustausch zur Verfügung.

Deshalb:

  • Wir empfehlen, mit den jeweiligen Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Reisebüros Kontakt aufzunehmen, um Rücksendungen anzupassen.
  • Die Häfen und Marinas des Archipels sind geschlossen.

Madeira war die erste Region in Portugal, die am 03. Februar 2020 einen „Notfallplan für neu auftretende Infektionen: Coronavirus“ eingeführt hat, ein Dokument, das ständig aktualisiert wird.

Link (herunterladen): Plano de Contingência para Infeções Emergentes: COVID-19 von RAM  (Notfallplan für neu auftretende Infektionen: Coronavirus – COVID 19 auf Madeira) – portugiesische Version

Bitte konsultieren Sie das Poster mit Gesundheitsempfehlungen zum Coronavirus – COVID 19: https://covidmadeira.pt/

Weitere Informationen finden Sie auf der IASAÚDE-Microsite für regelmäßige Updates unter: https://covidmadeira.pt/

Für weitere Informationen darüber, welche Länder nicht für Flüge nach Portugal gesperrt wurden, konsultieren Sie bitte die IATA Website .

Quelle: Besuchen Sie Madeira

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