Im August 2025 entschied das portugiesische Verfassungsgericht (Verfassungsgericht) lieferte eine Orientierungspunkt Entscheidung (Acórdão Nr. 785/2025) zur Verfassungsmäßigkeit mehrerer Änderungen des Ausländergesetzes (Gesetz Nr. 23/2007 vom 4. Juli), eingeführt durch Parlamentsdekret Nr. 6/XVIIDie Änderungen, die den Rechtsrahmen für die Einreise, den Aufenthalt, die Ausreise und die Abschiebung von Ausländern aus portugiesischem Hoheitsgebiet reformieren sollten, wurden auf Antrag des Präsidenten der Republik einer präventiven Verfassungsprüfung unterzogen. Die Entscheidung des Gerichts, die im Plenum gefällt wurde, untersuchte nicht nur die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Aspekte des Gesetzgebungsprozesses, sondern löste auch erhebliche Debatten unter den Richtern aus, die sich in zahlreichen abweichenden Meinungen widerspiegelten.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Begründung der Mehrheitsmeinung des Gerichts, die wichtigsten Punkte der festgestellten Verfassungswidrigkeit und die wichtigsten Argumente der Richter, die anderer Meinung waren.
Der gesetzgeberische Kontext
Die geprüften Änderungen zielten darauf ab, die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung zu verschärfen, die Fristen für die Entscheidung über Aufenthaltsanträge zu verlängern und neue Verfahrensregeln für den Rechtsschutz gegen Verwaltungshandlungen oder Unterlassungen der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA, IP) einzuführen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde beschleunigt, wobei externe Stellen nur in begrenztem Umfang konsultiert wurden. Dieser Umstand wurde zwar zur Kenntnis genommen, vom Gericht jedoch nicht als verfassungsrechtlich entscheidend erachtet.
Die Mehrheitsentscheidung des Gerichts
1. Familienzusammenführung: Restriktive Änderungen als verfassungswidrig eingestuft
Die bedeutendsten Änderungen betrafen das Recht auf Familienzusammenführung für ausländische Einwohner. Die neue Regelung führte eine zweijährige Wartezeit ein, bevor ein Einwohner die Zusammenführung mit erwachsenen Familienmitgliedern beantragen konnte, und beschränkte die sofortige Zusammenführung auf minderjährige Kinder. Der Gerichtshof befand, dass diese Beschränkungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Familienleben darstellten, das durch Artikel 36(1) und (6), 67(1), 68(1) und 69(1) der Verfassung geschützt ist. Die Mehrheit der Richter war der Ansicht, dass eine derart starre Wartezeit ohne die Möglichkeit von Ausnahmen im Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Kindeswohl widersprach und weder mit der portugiesischen Verfassung noch mit einschlägigen internationalen Standards, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung, vereinbar sei.
2. Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Wiedervereinigung
Die Änderungen führten auch neue, vage definierte Voraussetzungen für die Familienzusammenführung ein, wie etwa „normale Unterkunft für eine vergleichbare Familie in derselben Region“ und „ausreichende Existenzmittel“. Das Gericht befand, dass diese Konzepte zwar nicht per se verfassungswidrig seien, die Übertragung ihrer detaillierten Definition auf staatliche Vorschriften (portarias) jedoch nur für technische oder sekundäre Aspekte zulässig sei. Die Bestimmung, die es der Regierung erlaubt, zusätzliche „Integrationsmaßnahmen“ für Antragsteller und ihre Familien festzulegen, wobei der Begriff „nämlich“ verwendet wird (designadamente) wurde als Verstoß gegen die Verfassungsvorschrift angesehen, wonach wesentliche Elemente von Rechten und deren Beschränkungen durch parlamentarische Gesetze und nicht durch Verordnungen der Exekutive festgelegt werden müssen.
3. Entscheidungsfristen und Abschaffung der stillschweigenden Zustimmung
Mit dem neuen Gesetz wurde die Frist für Verwaltungsentscheidungen über Anträge auf Familienzusammenführung von drei auf neun Monate verlängert (verlängerbar auf achtzehn Monate) und die bisherige Regel der stillschweigenden Zustimmung im Falle des Schweigens der Verwaltung abgeschafft. Das Gericht entschied, dass dies in Verbindung mit der zweijährigen Wartezeit zu einer Mindestwartezeit von dreieinhalb Jahren für die Familienzusammenführung führen könne, was aus den gleichen Gründen wie oben als überzogen und verfassungswidrig erachtet wurde.
4. Rechtsschutz: Einschränkungen bei Eilverfahren
Dem Ausländergesetz wurde ein neuer Artikel 87-B hinzugefügt, der die Einleitung dringender Gerichtsverfahren (intimação para proteção de direitos, liberdades e garantias) gegen die AIMA auf Fälle beschränkt, in denen die Verwaltungshandlung oder Unterlassung eine „nachweislich schwere, unmittelbare und irreversible“ Verletzung persönlicher Rechte verursacht und kein wirksamer einstweiliger Rechtsschutz möglich ist. Das Gericht befand, dass diese Einschränkung eine übermäßige Einschränkung des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Artikel 20(1) und 268(4) der Verfassung) darstellt, insbesondere angesichts der praktischen Realität administrativer Verzögerungen und der Notwendigkeit zeitnaher Rechtsbehelfe in Migrationsfragen.
5. Zusammenfassung der Entscheidung
Das Gericht erklärte die folgenden Bestimmungen für verfassungswidrig: Artikel 98 (1) und (3): Restriktive Vorschriften zur Familienzusammenführung. Artikel 101 (3): Übertragung wesentlicher Integrationsanforderungen an die staatliche Regulierung. Artikel 105 (1) (in Verbindung mit Artikel 98 (3)): Übermäßige kumulative Wartezeiten. Artikel 87-B (2): Übermäßige Einschränkung des dringenden Rechtsschutzes. Andere Bestimmungen, einschließlich der allgemeinen Bedingungen für Unterkunft und Lebensunterhalt, wurden aufrechterhalten.
Abweichende Meinungen
Die Entscheidung war von mehreren abweichenden Meinungen begleitet, was eine tiefe Spaltung innerhalb des Gerichtshofs widerspiegelte.
1. Respekt vor dem Ermessen des Gesetzgebers
Mehrere Richter, die anderer Meinung waren, argumentierten, der Ansatz der Mehrheit schränke den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in der Migrationspolitik übermäßig ein, insbesondere vor dem Hintergrund erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Drucks auf die öffentlichen Dienste. Sie betonten, dass das Recht auf Familienzusammenführung zwar grundlegend sei, aber nicht absolut und an angemessene Bedingungen geknüpft sein könne, darunter Wartezeiten, wie sie sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannt würden. Die abweichenden Richter wiesen darauf hin, dass die zweijährige Wartezeit in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung ausdrücklich vorgesehen sei, sofern in Einzelfällen Ausnahmen möglich seien. Ihrer Ansicht nach sei diese Absicherung im portugiesischen Recht durch andere Bestimmungen verankert.
2. Zur Rolle der Exekutivregulierung
In Bezug auf die Übertragung von Integrationsmaßnahmen an die staatliche Regulierung argumentierten die Richter, dass die Verwendung des Begriffs „nämlich“ (designadamente) restriktiv ausgelegt werden sollte, sodass die Regierung nur diejenigen Maßnahmen festlegen kann, die bereits im Gesetz umrissen sind, und dass etwaige Übergriffe durch eine gerichtliche Überprüfung der Vorschriften selbst behoben werden können.
3. Rechtsschutz
In Bezug auf den dringenden Rechtsschutz vertraten die Abweichler die Ansicht, dass die neuen Beschränkungen durch die außerordentliche Zahl an Rechtsstreitigkeiten und den Verwaltungsrückstand gerechtfertigt seien und dass das Recht auf wirksamen Rechtsschutz nicht in allen Fällen die Verfügbarkeit dringender Verfahren erfordere, solange alternative Rechtsmittel zur Verfügung stünden.
4. Die Notwendigkeit von Verhältnismäßigkeit und Kontextsensitivität
Die abweichenden Meinungen betonten wiederholt, dass der Gerichtshof Zurückhaltung üben und die komplexen politischen Kompromisse im Migrationsrecht anerkennen müsse, insbesondere in Krisenzeiten. Sie warnten davor, den Gerichtshof in eine „zweite Legislative“ zu verwandeln, und forderten einen differenzierteren, kontextsensitiveren Ansatz bei der Verfassungsprüfung.
Fazit
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu den Änderungen des Ausländergesetzes von 2025 stellt einen bedeutenden Eingriff in die portugiesische Migrationspolitik dar. Sie bekräftigt den Vorrang des verfassungsmäßigen Rechts auf Familienleben und wirksamen Rechtsschutz, verdeutlicht aber auch die Grenzen des gesetzgeberischen Ermessensspielraums in diesem sensiblen Bereich. Die deutlichen abweichenden Meinungen unterstreichen die anhaltende Debatte über das Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und kollektiven Interessen im Kontext der Migration und die angemessene Rolle der Verfassungsgerichte bei der Vermittlung dieses Gleichgewichts.
Es liegt nun am Parlament, den Gesetzentwurf im Lichte der Gerichtsentscheidung zu korrigieren.
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