Für Expats, die in Aktien, ETFs oder börsennotierte Wertpapiere investieren, ist es unerlässlich, die Besteuerung von Aktienverkäufen in Portugal zu verstehen. Das portugiesische Kapitalertragssteuersystem kombiniert Pauschalsteuersätze, Anreize für bestimmte Haltefristen und spezifische Regelungen, die sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde gelten.
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Aktien in Portugal?
Beim Verkauf von Aktien werden in Portugal Kapitalgewinne als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten, abzüglich abzugsfähiger Ausgaben, besteuert. Maklergebühren und Transaktionskosten sind abzugsfähig. Bei länger gehaltenen Aktien kann eine Inflationsanpassung erfolgen.
Aktienverkauf als portugiesischer Steueransässiger
In Portugal ansässige Steuerzahler werden grundsätzlich mit einem einheitlichen Steuersatz von 28 % auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien besteuert, unabhängig davon, ob es sich um portugiesische oder ausländische Aktien handelt.
Wichtige Punkte zum Aktienverkauf:
- Die Steuer wird auf den Nettogewinn nach Abzug der Kosten erhoben.
- Inflationskoeffizienten können den Anschaffungswert von Aktien erhöhen, die länger als 24 Monate gehalten werden.
- Standardmäßig werden Gewinne nicht mit anderen Einkünften zusammengefasst und profitieren nicht vom Pauschalsteuersatz.
Obligatorische Zusammenrechnung für kurzfristige Gewinne (Gutverdiener)
Seit 2023 müssen kurzfristige Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die weniger als 365 Tage gehalten wurden, mit anderen Einkünften zusammengefasst werden, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen 83,696 € oder mehr beträgt.
Was bedeutet das?
- Kurzfristige Gewinne unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 28%.
- Sie werden mit progressiven Steuersätzen besteuert, potenziell bis zu 48 %. (33,6 %, wenn der Steuerzahler seinen Wohnsitz in der Autonomen Region Madeira hat).
- Langfristige Anlagen können weiterhin pauschal besteuert werden, wodurch die Vorhersehbarkeit erhalten bleibt.
Verkauf von Aktien in Kleinst- und Kleinunternehmen (50% Befreiung)
Beim Verkauf von Aktien in qualifizierten Kleinst- oder Kleinunternehmen sind 50 % des Kapitalgewinns steuerfrei; das heißt, nur die Hälfte des Gewinns ist steuerpflichtig.
Wichtig:
- Das Unternehmen muss die im Gesetzesdekret Nr. 372/2007 festgelegten Schwellenwerte erfüllen.
- Die Vergünstigung kann auch für ausländische Unternehmen in Anspruch genommen werden, sofern die Größenkriterien erfüllt sind.
Haltezeitanreize für börsennotierte Wertpapiere
Portugal belohnt langfristiges Investieren beim Verkauf von Aktien, die an regulierten Märkten notiert sind (und Anteilen an offenen Investmentfonds):
- >2 Jahre: 10 % des Gewinns sind ausgeschlossen
- >5 Jahre: 20 % ausgeschlossen
- >8 Jahre: 30 % ausgeschlossen
Diese Ausnahmen senken die Steuerbelastung für geduldige Anleger erheblich.
Veräußerung von Aktien als Nichtansässiger
Nichtansässige sind beim Verkauf von Aktien portugiesischer Unternehmen grundsätzlich von der portugiesischen Steuer befreit, es sei denn:
- Das Vermögen des Unternehmens besteht zu über 50 % aus portugiesischen Immobilien.
- Der Verkäufer hat seinen Sitz in einem Land, das auf der schwarzen Liste steht, was einen Steuersatz von 35 % zur Folge hat.
Doppelbesteuerungsabkommen können die Ergebnisse zusätzlich beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen
Wird der Verkauf von Aktien in Portugal mit 28 % besteuert?
Ja, grundsätzlich für Ansässige, es sei denn, eine Zusammenrechnung findet Anwendung oder Ausnahmen reduzieren die Steuerbasis.
Müssen im Ausland lebende Ausländer Steuern auf ausländische Aktien zahlen?
Ja, sofern sie in Portugal steuerlich ansässig sind. Nichtansässige sind in der Regel ausgenommen.
Kann das Halten von Aktien über einen längeren Zeitraum die Steuerlast beim Verkauf reduzieren?
Ja. Zeitbasierte Ausschlüsse können die effektiven Tarife reduzieren.
Bei der Veräußerung von Lagerbeständen ist eine sorgfältige Planung wichtig.
Portugals Regelungen zum Aktienverkauf bieten sinnvolle Planungsmöglichkeiten. Der Standardsteuersatz von 28 % kann durch Anreize für langfristiges Halten oder Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen gesenkt werden, während kurzfristig orientierte Händler mit hohem Einkommen das Risiko der Aktienaggregation sorgfältig managen müssen.
Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation der Anschaffungskosten, Haltefristen und Ausgaben. Angesichts der Komplexität und der häufigen Änderungen wird die Hinzuziehung professioneller Beratung dringend empfohlen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. qualifizierter Berater für Ihre spezifischen Umstände.



